Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug ist eine unangenehme Erfahrung, die viele Autobesitzer leider machen müssen. Die Frage nach dem Versicherungsschutz in solchen Fällen ist daher von großer Bedeutung. Bei Diebstahl aus dem Auto zahlt in der Regel die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für fest eingebaute Teile wie das Autoradio oder Navigationssystem.
Lose Gegenstände wie Handys, Laptops oder Geldbörsen sind jedoch nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Für diese Wertsachen kann eine separate Hausratversicherung mit Außenversicherung sinnvoll sein. Es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Schutz bei Diebstahl bietet.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung deckt den Diebstahl fest eingebauter Fahrzeugteile ab
- Lose Gegenstände im Auto sind nicht über die Kfz-Versicherung geschützt
- Nach einem Diebstahl sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstattet werden
Versicherungsschutz bei Kfz-Diebstahl
Bei Autodiebstählen bieten verschiedene Versicherungsarten unterschiedlichen Schutz. Die Wahl der richtigen Versicherung ist entscheidend für eine angemessene finanzielle Absicherung.
Teilkasko vs. Vollkasko
Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bieten unterschiedliche Schutzumfänge bei Kfz-Diebstahl. Die Teilkasko deckt den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs ab, während die Vollkasko zusätzlich Schäden durch Einbruchsversuche und Vandalismus einschließt.
Bei der Teilkasko erhalten Versicherte den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Autos, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Die Vollkasko bietet einen umfassenderen Schutz und zahlt auch bei Teilediebstahl oder Beschädigungen durch Einbruchsversuche.
Die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko hängt vom Fahrzeugwert und individuellen Sicherheitsbedürfnissen ab. Für Neuwagen empfiehlt sich oft eine Vollkaskoversicherung, während bei älteren Gebrauchtwagen eine Teilkasko ausreichend sein kann.
Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?
Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Autos zum Zeitpunkt des Diebstahls.
Zusätzlich sind meist auch fest eingebaute Teile wie Radio oder Navigationssystem versichert. Lose Gegenstände im Auto wie Laptops oder Kameras sind in der Regel nicht abgedeckt.
Bei Einbruchsdiebstahl übernimmt die Teilkasko die Reparatur von Glasbruchschäden, etwa bei eingeschlagenen Scheiben. Die Versicherung zahlt jedoch nicht für gestohlene Gegenstände aus dem Fahrzeuginneren.
Für eine umfassende Absicherung sollten Autobesitzer die genauen Vertragsbedingungen prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungsoptionen in Betracht ziehen.
Vollkaskoversicherung und Diebstahl
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz bei Kfz-Diebstahl. Sie deckt nicht nur den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs ab, sondern auch Schäden durch Einbruchsversuche und Vandalismus.
Bei Teilediebstahl, wie dem Entwenden von Reifen oder Außenspiegeln, kommt die Vollkasko für den Schaden auf. Auch bei misslungenen Diebstahlversuchen werden Reparaturkosten übernommen.
Die Schadensregulierung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert. Versicherte erhalten den Wiederbeschaffungswert ihres Fahrzeugs, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.
Ein Nachteil der Vollkaskoversicherung sind die höheren Beiträge im Vergleich zur Teilkasko. Der Schadensfreiheitsrabatt kann jedoch die Kosten reduzieren.
Erweiterung des Versicherungsschutzes
Für einen erweiterten Versicherungsschutz bei Kfz-Diebstahl gibt es verschiedene Optionen. Eine Erweiterung der Teilkasko kann den Schutz für fest eingebaute Teile verbessern.
Einige Versicherer bieten spezielle Zusatzleistungen an, wie den Schutz von Gegenständen im Kofferraum oder Handschuhfach. Diese Erweiterungen sind besonders für Vielreisende interessant.
Für wertvolle Gegenstände im Auto empfiehlt sich eine Hausratversicherung mit Außenversicherung. Sie schützt persönliche Gegenstände wie Laptops oder Kameras auch außerhalb der Wohnung.
Bei der Wahl von Zusatzleistungen sollten Autobesitzer Kosten und Nutzen sorgfältig abwägen. Eine detaillierte Prüfung der Versicherungsbedingungen hilft, Deckungslücken zu vermeiden und den optimalen Schutz zu finden.
Vorgehensweise nach einem Diebstahl
Bei einem Autodiebstahl oder Diebstahl aus dem Fahrzeug ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig. Eine korrekte Dokumentation und Meldung des Vorfalls sind entscheidend für die Schadensregulierung.
Diebstahl melden und Schaden dokumentieren
Nach Entdeckung des Diebstahls ist umgehend die Polizei zu informieren. Eine Diebstahlsanzeige muss erstattet werden. Hierfür sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und der Personalausweis erforderlich.
Die Polizei schreibt das gestohlene Fahrzeug zur Fahndung aus. Der Diebstahl sollte innerhalb von 24 Stunden auch dem Kfz-Versicherer gemeldet werden. Eine detaillierte Schadensanzeige ist zu erstellen.
Wichtig ist eine genaue Dokumentation des Schadens:
- Fotos von Beschädigungen am Fahrzeug
- Liste der gestohlenen Gegenstände mit Wertangaben
- Kaufbelege für wertvolle Objekte
Beantragung der Regulierung
Nach der Meldung bei Polizei und Versicherung folgt die Beantragung der Schadensregulierung beim Kfz-Versicherer. Erforderliche Unterlagen sind:
- Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige
- Ausgefüllte Schadensanzeige
- Fahrzeugschein und -brief
- Alle Fahrzeugschlüssel
Der Versicherer prüft den Fall und entscheidet über die Leistung. Bei Totaldiebstahl des Fahrzeugs wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert erstattet.
Ersatzansprüche und Schadensersatz
Bei bestehender Teilkaskoversicherung werden Schäden durch Diebstahl oder Einbruch reguliert. Der Leistungsumfang hängt vom Vertrag ab.
Mögliche Ersatzansprüche:
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- Kosten für gestohlene Gegenstände
- Reparaturkosten bei Beschädigungen
In manchen Fällen übernimmt die Versicherung auch Kosten für einen Mietwagen. Die Erstattung orientiert sich am Gebrauchtwagenmarkt. Bei Neuwagen kann unter Umständen der Neupreis erstattet werden.
Das Auto sollte 14 Tage nach dem Diebstahl abgemeldet werden, um weitere Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zu vermeiden. Hierfür sind die Diebstahlsanzeige und die Zulassungsbescheinigungen bei der Zulassungsstelle vorzulegen.